Deutscher Schäferhundverein (SV)
OG Ratekau
Die Fährte - Abteilung A
Fährtenarbeit bedeutet, dass ein Hund eine Fährte, welche zuvor entweder von dem Hundeführer selbst oder von einer anderen Person gelegt worden ist, möglichst exakt und genau, an einer 10 m langen Leine und in einer vorgegebenen Zeit ausarbeiten muss. Der Hund sollte außerdem, je nach Prüfungsstufe und Schwierigkeitsgrad der Fährte, Gegenstände (Holz, Leder, Stoff), welche auf der Fährte ausgelegt worden sind, anzeigen bzw. finden.